AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. RpComputersysteme
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Stand 01.Januar 2018 -

§1 Geltung der Bedingungen:
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Angebot:
Die Angebote des Verkäufers sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

§3 Preise:
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.

2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

§4 Lieferung:
1. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einen anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen und zwar gleich, ob sie bei uns oder bei einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

5. Der Verkäufer kann für Waren, die extra für den Käufer bestellt wurden und nicht im Standardlieferprogramm des Verkäufers sind, ein Entgelt für Wiedereinlagerung in Höhe von 10% des Kaufpreises verlangen.

6. Im Vertrag mit Verbrauchern kann der Käufer, falls wir selbst in Verzug geraten, uns eine angemessene Nachfrist setzen. Dies gilt nicht, soweit in den gesetzlichen Fällen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten und/oder im Falle des Verschuldens Schadenersatz verlangen, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Ansonsten gilt das zuvor Genannte.

7. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, trägt der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

§5 Dienstleistungen:
1. Der Käufer ist dafür verantwortlich von seinen Daten eine Datensicherung zu machen, der Verkäufer haftet nicht für verloren gegangene Daten auch wenn Daten durch Installation oder ähnliches verloren gingen, die vom Verkäufer durchgeführt wurden. Auf Aufforderung des Käufers wird der Verkäufer eine Sicherung seiner Daten vor Installationen gegen Entgelt vornehmen.

2. Erstellt der Verkäufer einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur an einem Gerät des Käufers, so ist er berechtigt nach dem jeweilig gültigen Tarif den Kostenvoranschlag dem Käufer in Rechnung zu stellen.

3. Sollten die PCs oder Notebooks, welche uns zur Reparatur oder Überprüfung übergeben wurden, mit einem Benutzer-Passwort geschützt sein, steht uns frei dieses ohne Nachfragen zu löschen. Ihr ursprüngliche Benutzer-Passwort ist uns nicht bekannt - es wird nur entfernt.

§6 Versand und Gefahrenübergang im Verkehr mit Unternehmern:
1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über.

2. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.

3. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.

§7 Abnahme, Sachmängelhaftung und sonstige Haftung gegenüber Verbrauchern:
1. Eintritt und Rechtsfolgen der Sachmängelhaftung bestimmen sich ausschließlich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

2. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme der Sache vorbehält.

3. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Rüge innerhalb dieser Frist. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.

4. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt.

5. Für Schadenersatzansprüche gilt eine 1-jährige Verjährungsfrist ab Lieferung der Kaufsache.

6. Softwareinstallationen bzw. Softwarekonfigurationen sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Softwareinstallationen (Programme, Netzwerke, Modem, ISDN usw.) werden von uns als Dienstleistung angeboten. Nach erfolgter Installation ist der Auftrag beendet. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die installierten Programme in Zusammenhang mit anderen oder weiteren Softwareinstallationen einwandfrei arbeiten. Wir übernehmen keine Haftung für Software von Drittanbietern, falls diese bei Reparaturen, Systemerweiterungen oder Softwareinstallationen beeinträchtigt werden.

§7a Sachmängelhaftung und sonstige Haftung gegenüber Unternehmern
1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.

2. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt.

3. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen.

4. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.

5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§7b Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

3. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

4. Der Käufer ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner Festplatte anzufertigen. Sollte infolge eines Sachmangels das "Zurückspiegeln" der Festplatte erforderlich werden, so geschieht dies auf Kosten des Käufers.

§8 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware.)

2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen. Veräußert der Käufer im kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit Zustimmung des Verkäufers weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§9 Zahlung:
1. Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt bar zu bezahlen.
Bargeldlose Zahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer in diesen Fällen ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.

§10 Rücktritt:
Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Böblingen. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Böblingen.

§12 Anwendbares Recht:
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§13 Schlussbestimmungen:
1. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall, z.B. mangels Kaufmannseigenschaft des Käufers, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen.

§14 Fernabsatzgesetz:
Gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes haben Verbraucher binnen 2 Wochen, ab Erhalt der Ware, die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung, nach telefonischer Avisierung der ungeöffneten und originalverpackten Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Eingang der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet.

§15 Kundengeräte:
Holt der Kunde die Geräte nicht spätestens drei Monate, nachdem er die Abholaufforderung erhalten hat ab, haftet RpComputersysteme nicht mehr für leicht fahrlässige Beschädigung oder Vernichtung des Reparaturgegenstandes. RpComputersysteme ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern.


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